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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Birgit Bollwein, Handhecke 10, 97723 Frankenbrunn gegenüber Unternehmern und Kaufleuten.

  • 1 Anwendungsbereich, Geltung

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Birgit Bollwein erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Birgit Bollwein mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Birgit Bollwein ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Birgit Bollwein auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Unsere Angebote richten sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

  • 2 Leistungen und Bedingungen

(1) Birgit Bollwein erbringt onlinebasierte individuelle Coaching- und Beratungsdienstleistungen für Kosmetikstudios in den Bereichen der Vertriebsoptimierung und der Neukundenakquise.

(2) Birgit Bollwein schuldet dem Kunden über die Erbringung der gebuchten Dienstleistungen hinaus keinen Erfolg, insbesondere nicht das Erreichen bestimmter Umsatzgrenzen, Kennzahlen oder Neukunden.

(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Birgit Bollwein zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Birgit Bollwein, bleibt der Vergütungsanspruch von Birgit Bollwein unberührt.

(4) In Bezug auf die von Birgit Bollwein zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Birgit Bollwein in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(5) Birgit Bollwein ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(6) Sofern sogenannte „Calls“ (Videotelefonate) Gegenstand der vereinbarten Leistungen sind, erfolgt deren Terminvergabe stets verbindlich. Bei Nichtteilnahme an vereinbarten Terminen besteht kein Anspruch des Kunden auf Nachholung oder Verlegung des Termins, es sei denn die Hinderungsgründe stammen aus der Sphäre von Birgit Bollwein.

(7) Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an den Leistungen von Birgit Bollwein stets zu gewährleisten (z.B. hinreichende Internetverbindung, video- und audiofähiger Computer, Video-Client, etc.).

(8) Werden die Leistungen von Birgit Bollwein über Dritte (z.B. easybill, Digistore24) in Anspruch genommen, gelten ergänzend deren Bedingungen.

(9) Sollten Vor-Ort-Termine beim Kunden erforderlich werden, sind diese nicht vorbehaltlich abweichender Vereinbarung nicht Vertragsbestandteil und entsprechend separat zu vergüten.

(10) Birgit Bollwein ist berechtigt, vereinbarte Supportdienstleistungen auch über Messenger-Apps (z.B. WhatsApp) zu erbringen.

 

  • 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen Birgit Bollwein und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von Birgit Bollwein eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

  • 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von Birgit Bollwein angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von Birgit Bollwein erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, gegebenenfalls unter der Zuhilfenahme von Zahlungsdienstleistern. Die Vergütung der Dienste von Birgit Bollwein ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Birgit Bollwein ist anders lautend. Eine Birgit Bollwein erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Birgit Bollwein nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses wird auf Anforderung von Birgit Bollwein überlassen.

(4) Birgit Bollwein stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Birgit Bollwein zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

  • 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag zwischen Birgit Bollwein und dem Kunden hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit.

(2) Freie Kündigungsrechte vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

(5) Falls die Zusammenarbeit Birgit Bollwein nicht entspricht, steht ihr offen diese jederzeit zu beenden, die restlichen Gebühren werden dann zurückvergütet.

  • 6 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Birgit Bollwein beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Birgit Bollwein eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Birgit Bollwein vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Birgit Bollwein sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Birgit Bollwein in Verzug, ist Birgit Bollwein berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Birgit Bollwein wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

  • 7 Erfüllung

(1) Birgit Bollwein wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Birgit Bollwein ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Birgit Bollwein bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Birgit Bollwein innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist Birgit Bollwein gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Birgit Bollwein unberührt.

  • 8 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber Birgit Bollwein zu gewährleisten. Birgit Bollwein behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

(2) Der Kunde wird das geistige Eigentum von Birgit Bollwein (Kursmaterialien, Login zu Plattformen, etc.) nur für sich selbst und die Zwecke des Vertrags mit Birgit Bollwein nutzen. Eine Weitergabe an dritte Personen ist verboten und wird im Fall der Zuwiderhandlung straf- und zivilrechtlich verfolgt werden.

  • 9 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass die Birgit Bollwein überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Birgit Bollwein insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

  • 10 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von Birgit Bollwein erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Birgit Bollwein nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Birgit Bollwein über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

  • 11 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von Birgit Bollwein anderweitig eingeräumt.

  • 12 Haftung

Birgit Bollwein haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Birgit Bollwein nur

  1. a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  • 13 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Birgit Bollwein maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Birgit Bollwein. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Birgit Bollwein (derzeit Frankenbrunn).

AGB Stand: 26.08.2021 © Birgit Bollwein – Vervielfältigung verboten